Aktuelle Änderungen des Zuchtprogramms des Westfälischen Reitpferdes.

Im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung des Beirates Zucht der FN Anfang Dezember wurden einige Liberalisierungen der Zuchtverbandsordnung (ZVO) für die Population des Deutschen Reitpferdes beschlossen.

Die ZVO stellt ein Grundgerüst der Mindestanforderungen dar, welche von allen FN angeschlossenen Verbänden als Eckpunkte ihrer eigenen Zuchtbuchordnungen einzuhalten sind. Neben diesen Eckpunkten legen die Verbände weitere Bestimmungen entsprechend ihrer eigenen Ausrichtung fest. Bereits seit längerem in der Diskussion auf Bundesebene waren die Mindestnoten zum Bestehen einer Hengstleistungsprüfung. Beschlossen wurde nun, dass die verbindliche Mindestnote abgeschafft bzw. die Festlegung der Selektionsgrenze in die Hände der Verbände gelegt wird.
Wie die beschlossenen Änderungen auf Bundesebene im Westfälischen Pferdestammbuch umgesetzt werden, beschließen die Mitglieder des jeweiligen Zuchtausschusses der Rasse.
Der Zuchtausschuss für das Westfälische Reitpferd hat sich nun für die Abschaffung einer Mindestnote ausgesprochen. Dennoch gilt ab dem Prüfjahrgang 2020 weiterhin die Verpflichtung eine Prüfung gemäß Zuchtprogramm abzulegen, da die Hengstleistungsprüfungen den Zuchtinteressierten wertvolle Informationen über die Qualität der Hengste liefern. Dies betrifft insbesondere junge Hengste, wo der Züchter Informationen über die natürliche Veranlagung und die Reiteigenschaften der Hengste erhalten kann, und zwar möglichst bevor er den Hengst einsetzt.
Welchen Hengst er anschließend einsetzt, liegt in Hand des mündigen Züchters und wird nicht mittels Mindestnote reglementiert.
Für Hengste der Prüfungsjahrgänge 2019 und früher, gelten weiterhin die zu dem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen der Eintragung, somit auch die jeweiligen Mindestnoten. Nachträglich in diesem Bereich Änderungen vorzunehmen und somit ggf. eine Diskriminierung einzelner Pferde vorzunehmen, die aufgrund von nicht bestandenen Prüfungen aus der Zucht genommen wurden, soll vermieden werden. Durchgefallene Hengste haben im Rahmen der HLP-Richtlinien die Chance Prüfungen zu wiederholen oder mittels Sporterfolgen nachzuweisen.

Bereits anlässlich der FN Tagung im Mai hatten sich die Zuchtverbände für die Ausstellung von Abstammungsnachweisen auch für Hengstbuch II-Nachkommen ausgesprochen. Auch diese Regelungen wurden nun im Westfälischen Zuchtausschuss beschlossen. Somit bekommen ab dem Geburtsjahrgang 2020 Nachkommen von HB II Hengsten statt einer Geburtsbescheinigung einen Abstammungsnachweis II. Dieser unterscheidet sich lediglich durch einen Hinweis im Pass, dass deren Väter (noch) nicht endgültig ins Hengstbuch I eingetragen sind. Diese Pferde werden zukünftig im Turniersport in der Liste I geführt und sind somit auch startberechtigt auf dem Bundeschampionat. Körfähig sind diese Pferde, wenn zum Zeitpunkt der Körung die noch fehlenden Voraussetzungen für die Eintragung des Vaters in HB I nachträglich erfüllt wurden.  

Zuchtprogramm Westfälisches Reitpferd ab 2020